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BFSG Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Zum 28. Juni 2025 tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft.

Zweck dieses Gesetzes ist es, im Interesse der Verbraucher und Nutzer die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu gewährleisten. Dadurch wird für Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gestärkt und der Harmonisierung des Binnenmarktes Rechnung getragen.

(Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des BFSG: BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) )

Hierzu bietet alphadata eine Erweiterung an. Sie können mit dieser Erweiterung bei E-Mails den sogenannten „Alternativtext“ für Bilder hinterlegen.

(Alternativtexte sind im Inhalt der E-Mail verborgen und werden von Screen-Readern, also Vorlesefunktionen genutzt, um z.B. blinden Personen den Inhalt eines Bildes zu beschreiben).