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Eine fehlgeschlagene Abbuchung von einem Konto wird mit dem Begriff Rücklastschrift oder auch Lastschriftrückgabe bezeichnet. Eine Rücklastschrift erfolgt durch die Bank, wenn z. B. das Konto erloschen ist bzw. es einen Widerspruch des Kontoinhabers gibt. Rücklastschriften können vom Tag des Einzugs bis zu sechs Wochen nach Rechnungsabschluss (Monat, Quartal), in besonderen Fällen bis zu 13 Monate nach dem Einzug vorkommen. Die Rücklastschrift kann zusätzlich zum ursprünglichen Betrag eine Gebühr beinhalten.
➔Wählen Sie das Modul Rechnungen oder Buchungen
➔Wählen Sie aus dem Menüband die Funktion Buchungsstapel:
➔Sie können die Rücklastschrift manuell Erfassen, ggf. ist die Rücklastschrift aber auch durch den Kontoauszug -Import im Buchungsstapel vorhanden.
➔Geben Sie den Betrag der Buchung mit positivem bzw. ohne Vorzeichen ein.
➔Aktivieren Sie die Option Abgang (es handelt sich um den Abgang des Betrags vom Girokonto).
➔Ordnen Sie den Kontoinhaber zu (ggf. auch im Feld Verbuchen unter einen getrennten Rechnungsempfänger).
➔Wählen Sie über die Funktion
OP zuordnen die ursprüngliche Rechnung aus. Dadurch werden die Felder OP, ggf. Mandant und Bereich automatisch gefüllt.➔Wählen Sie als Buchungstext Rücklastschrift aus (ggf. wird zunächst ein anderer Buchungstext vorgeschlagen, diesen müssen Sie dann ändern).
➔ Beim nächsten Übertragen ist die Buchung dem Konto des Kontaktes zugeordnet.
Wenn Sie Rücklastschriftgebühren buchen müssen, können bei Ihnen im Unternehmen andere Prozesse vorhanden sein. Bei Bedarf bieten wir Ihnen hierzu Support an.